Meldung von Compliance-Verstößen
Wenn Sie Informationen über Compliance-Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz im Pinel-Verbund erlangt haben, können Sie diese anonym oder namentlich über eine externe Meldestelle einreichen.
Es geht beim Hinweisgeberschutzgesetzt (Whistleblowing) um den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern (§1 HinSchG Abs. 1) jedoch auch der Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind (§1 HinSchG Abs. 2).
Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich auf alle Compliance-Verstöße, wie zum Beispiel:
- Geldwäsche
- Veruntreuung
- Steuerliche Vergehen
- Subventionsbetrug
- Missbrauch
Wie funktioniert das?
Die Meldung erfolgt einfach und schnell über das Meldeformular. Um den Schutz Ihrer Identität zu gewährleisten, werden alle Informationen streng vertraulich behandelt.
- Schritt 1: Schreiben Sie über das extern verwaltete Meldeformular: https://agentia.teambeam.pro/mailbox/Zentralstelle Öffnet in neuem Tab
- Schritt 2: Beschreiben Sie den Sachverhalt so detailliert wie möglich.
- Schritt 3: Entscheiden Sie, ob Sie anonym bleiben möchten oder freiwillig Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen angeben.
Bei einer anonymen Meldung muss der oder die Hinweisgebende im Feld Absender „anonym“ und im Feld E-Mail-Adresse pinel-compliance@agentia.de Öffnet in neuem Tab eintragen.
Unser externer Datenschutzbeauftragter sorgt für eine zügige und gründliche Prüfung aller eingehenden Meldungen.
Je nach Sachverhalt und Erforderlichkeit werden weitere Stellen in die Bearbeitung einbezogen. Das können interne Stellen sein wie z.B. die Personalabteilung, die Finanzabteilung und die Geschäftsführung, aber auch externe Stellen wie Anwaltskanzleien oder Strafverfolgungsbehörden. Bei der Offenlegung von Informationen wird auf die Vertraulichkeit geachtet.
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