Meldestelle für Hinweisgebende
Hinweisgebersystem – Ihre vertrauliche Anlaufstelle
Meldung eines eines Compliance-Verstoßes gemäß Hinweisgeberschutzgesetz:
Hinweise können anonym oder namentlich über eine Meldestelle, die vom externen Datenschutzbeauftragten der Pinel gemeinnützige Gesellschaft mbH betrieben wird, eingereicht werden.
Es geht beim Hinweisgeberschutzgesetzt (Whistleblowing) um den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern (§1 HinSchG Abs. 1) jedoch auch der Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind (§1 HinSchG Abs. 2).
Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich auf alle Compliance-Verstöße wie z.Bsp.:
- Geldwäsche
- Veruntreuung
- Steuerliche Vergehen
- Subventionsbetrug
- Missbrauch
Wie funktioniert das?
Die Meldung erfolgt einfach und schnell über das Melde-Formular. Um den Schutz Ihrer Identität zu gewährleisten, werden alle Informationen streng vertraulich behandelt.
- Schritt 1: Schreiben Sie über das extern verwaltete Melde-Formular: pro.teambeam.de/agentia
- Schritt 2: Beschreiben Sie den Sachverhalt so detailliert wie möglich.
- Schritt 3: Entscheiden Sie, ob Sie anonym bleiben möchten oder freiwillig Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen angeben.
Bei einer anonymen Meldung muss der oder die Hinweisgebende im Feld Absender „anonym“ und im Feld E-Mail-Adresse pinel-compliance@agentia.de eintragen.
Unser externer Datenschutzbeauftragter sorgt für eine zügige und gründliche Prüfung aller eingehenden Meldungen.
Je nach Sachverhalt und Erforderlichkeit werden weitere Stellen in die Bearbeitung einbezogen. Das können interne Stellen sein wie z.B. die Personalabteilung, die Finanzabteilung und die Geschäftsführung, aber auch externe Stellen wie Anwaltskanzleien oder Strafverfolgungsbehörden. Bei der Offenlegung von Informationen wird auf die Vertraulichkeit geachtet.
Folgende externe Meldestellen können z.B. ebenfalls genutzt werden:
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