Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden nach Prüfung des Einkommens und Vermögens in der Regel vom zuständigen Bezirksamt im Rahmen der sozialen Teilhabe/ Assistenzleistung gemäß § 113 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 i.V.m § 78 SGB IX übernommen. Gerne beraten wir Sie dazu.
